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Gehen Sie nicht allein zur Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges Wenn der Tag gekommen ist, an dem Sie Ihr Leasingauto zurückgeben müssen, ist es wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und sich von dem Prozedere nicht aus der Ruhe bringen lassen. Unser Tipp: Nehmen Sie eine Ihnen vertraute Person als zusätzlichen Beobachter mit zur Rückgabe. Auf der anderen Seite stehen sehr wahrscheinlich ein oder sogar mehrere Vertreter des Leasinggebers, der Werkstatt sowie der Kfz-Sachverständige des Autohändlers, in den meisten Fällen von bekannten Prüforganisationen. Bei so viel Sachverstand fühlt man sich als Kunde schnell unwohl und mit der Situation überfordert. Lassen Sie sich daher von einem Angehörigen oder einem Bekannten begleiten. Die Anwesenheit eines neutralen Dritten kann der Autohändler bei der Rückgabe nicht verweigern. Lassen Sie sich gemeinsam das Rückgabeprozedere erklären. Wenn Sie zu irgendwas eine Frage haben, stellen Sie diese sofort und haken Sie gegebenenfalls auch nach, wenn die Erklärung Ihnen nicht hinreichend logisch und vollständig erscheint. Unter Umständen wird Ihnen angeboten, dass Sie während der Begutachtung auch im Büro bleiben und einen Kaffee trinken könnten. Gehen Sie darauf niemals ein. Bestehen Sie immer darauf, bei der Begutachtung mit Ihrem Zeugen anwesend zu sein! Die Fahrzeugüberprüfungen werden meist anhand einer Schadenskontrollliste durchgeführt. Gehen Sie diese am besten gemeinsam mit Ihrem Begleiter und dem Sachverständigen durch und lassen Sie sich alle Beanstandungen genau zeigen. Am Ende der Fahrzeugüberprüfung wird Ihnen ein Protokoll ausgehändigt. Achten Sie darauf, dass alle Beanstandungen hier genau aufgeführt und eindeutig beschrieben sind. Nehmen Sie das Protokoll ruhig erstmal mit nach Hause. Sie müssen nicht sofort vor Ort unterschreiben. Leisten Sie auf keinen Fall Unterschriften auf nur teilweise ausgefüllte oder blanko Formulare! Wenn Sie Einwände bezüglich der festgestellten Schäden, dem Ablauf der Fahrzeugüberprüfung oder den veranschlagten Kosten haben, lassen Sie dies unbedingt auf dem Protokoll vermerken und verweigern Sie Ihre Unterschrift. Nur so können Sie im Zweifel unberechtigte Rechnungen zurückweisen.